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Unser Angebot
Flugschule, Aus- und Weiterbildung für Anfänger und Fortgeschrittene.
Flugzeugvermietung zu fairen Preisen.
Wir sind kein Verein oder Club. Es gibt weder Einschreibgebühr noch Mitgliedsbeiträge.
Flugzeugvermietung
Bei uns können Sie Flugzeuge zu Minutenpreisen mieten. Lesen Sie bitte unsere folgenden
Bedingungen. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder bar, wobei nicht vorausbezahlte
Flug- und Landegebühren bei Flugende zu begleichen sind. Vorausbezahlte Flugstunden
(Pakete) werden automatisch abgerechnet.
Einbezahlte Pakete (ermäßigte Preise) behalten ab Eingang am Konto 1 Jahr Gültigkeit.
Bis dahin nicht verbrauchte Flugzeiten werden nur mit schriftlicher Zustimmung der
Geschäftsleitung anerkannt.
Pakete sind personenbezogen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Ablöse ist nicht möglich.
Landegebühren, die nicht bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung einbezahlt sind,
werden mit Zuschlag verrechnet.
1) Voraussetzungen
Charterpilot ist erster Pilot.
Gültiger Pilotenschein und gültiges Medical für die Flugzeugklasse.
Freigabe für das Flugzeug nach Checkflug.
Flugzeug gecheckt und betriebsbereit nach letztgültigem Flughandbuch.
Pilot ist mit dem letzgültigen Flughandbuch vertraut.
Kontrolle der Bordpapiere, insbesondere Beachtung der noch offenen Flugzeit
bis zur nächsten Wartung und allfälliger eingetragener Beanstandungen.
Keine Überlassung oder Weitergabe des Flugzeuges an andere, nicht berechtigte
Piloten.
2) Checkout
Vor erstmaliger Anmietung ist eine Checkflug mit einem unserer Fluglehrer auf dem jeweiligen
Flugzeugtyp erforderlich. Nach dem Checkout gilt die PIC-Berechtigung 3 Monate. Werden in
dieser Zeit nicht mindestens 3 Starts/Landungen absolviert, ist ein neuerlicher Checkflug
erforderlich. Jeder Pilot ist für die Aufrechterhaltung seiner Berechtigung selbst verantwortlich.
Nachweise erfolgen anhand von Flug- bzw. Bordbuch.
Die Entscheidung über eine Vermietung liegt bei der Geschäftsführung.
3) Reservierung
Die Reservierung eines Flugzeuges erfolgt entweder selbstständig durch den Piloten mit
unserem Online-Reservierungssystem (Zugang wird von uns eingerichtet) oder durch uns.
Wird ein reserviertes Flugzeug nicht innerhalb von 30 Minuten ab Beginn der reservierten Zeit
geflogen, verfällt die Reservierung und das Flugzeug kann von einem anderen berechtigten
Piloten übernommen werden.
Bei Ganztagesreservierungen kommen mindestens 2 Flugstunden/Tag zur Verrechnung.
Darüber hinaus gehende Flugzeiten werden minutenweise abgerechnet.
4) Mehrtägige Überlandflüge
Überlandflüge, die sich über mehrere Tage erstrecken, erfordern eine Freigabe der
Geschäftsführung. Dazu sind Routen und Flugziele genau bekannt zu geben. Es kommen
mindestens 2 Flugstunden/Tag zur Verrechnung. Darüber hinaus gehende Flugzeiten werden
minutenweise abgerechnet.
5) Treibstoff und Mehrkosten
Zusatzkosten für Versicherungen bei Auslandsflügen trägt der Pilot, ebenso die Anflug-, Lande-
und Handlinggebühren sowie die Kosten für das Abstellen des Flugzeuges auf anderen Flugplätzen.
Treibstoffkosten bei Auswärtsbetankung werden höchstens bis zu den auf dem Flugplatz LOAN
gültigen Preisen rückerstattet.
6) Abstellen und Rückholung
Der Pilot ist für das sichere Abstellen und Versperren des Flugzeuges verantwortlich
(Niederbinden, Absperren, Sicherung der Ruder). Schäden am Flugzeug, welche nicht durch
die Versicherung gedeckt sind, gehen zu Lasten des Piloten.
Die Bordpapiere mit den Flugzeugschlüsseln werden im Bordbuchschrank versperrt aufbewahrt
und sind nach dem Flug wieder dort zu deponieren.
Muß ein Flugzeug aufgrund eines Pilotenfehlers mit dem Anhänger oder durch eine Spedition
zum Heimatstandort zurückgebracht werden, geschieht dies auf die schnellste Art und zum
frühestmöglichen Zeitpunkt zu Lasten des Piloten.
7) Eintragungen im Bordbuch, Mängel
Die Eintragungen der Flug- und Motorlaufzeiten ins Bordbuch sind verpflichtend und sind exakt
vorzunehmen. Stimmen die Zeiten um mehr als 10% nicht überein, wird nach dem Betriebsstunden-
zähler (Hobbsmeter) verrechnet. Auftretende technische Mängel sind unverzüglich der Geschäfts-
führung bekannt zu geben.
8) Schulungs- und Checkflüge
Die Gebühr für Schulungs- und Checkflüge ist nach dem Flug direkt an den Lehrer zu bezahlen.
9) Sauberkeit der Flugzeuge
Der Pilot hat dafür zu sorgen, daß die Flugzeuge in sauberem Zustand abgestellt werden.
Die Hauben sind nur mit Wasser abzuwaschen. Verschmutzungen niemals trocken abwischen,
da dies Kratzspuren hinterläßt. Schnee oder Eis keinesfalls mit einem Eiskratzer entfernen!
10) Versicherungen, Fluggäste
Der Pilot hat seine Fluggäste über die bestehenden Versicherungen lt. den Bordpapieren
zu informieren. Die Haftung gegenüber Passagieren ist auf die angegebenen Versicherungs-
summen zu begrenzen. Im Schadensfall haftet der Pilot gegenüber seinen Passagieren.
Der Vermieter ist schad- und klaglos zu halten. Für jeden Schaden ist vom Piloten unverzüglich
eine schriftliche Schadensmeldung zu übermitteln.
Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt € 1000. Für Schäden bis zur Höhe des Selbstbehaltes
haftet der Pilot. Gegen eine Gebühr von € 150/Jahr wird der Selbstbehalt vom Vermieter
übernommen.
Allfällige Mängel und Defekte sind vor dem Abflug der Geschäftsführung zu melden.
Im Fall von Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie Schäden infolge von
Unterlassungen oder vorsätzlicher falscher Angaben behält sich die Versicherung Regress-
forderungen vor.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die durch den Betrieb von
Flugzeugen am Boden oder in der Luft entstehen und die über den Umfang der Haftpflicht- bzw.
Kaskoversicherung hinausgehen.
11) Besondere Vorkommnisse
Alle besonderen Vorkommnisse sind der Geschäftsführung vorab unverzüglich telefonisch und
danach auch schriftlich mitzuteilen. Besondere Vorkommnisse sind insbesondere härtere Landungen,
Außenlandungen, das Überfahren von Pistenbegrenzungen oder andere Ereignisse, welche eine
Überprüfung des Flugzeuges erforderlich machen können. Die Kosten einer Überprüfung trägt bis
zur Höhe des Selbstbehaltes der Pilot.
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